pflegeberatung-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Qualitätsmanagement

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegedienste zur Einhaltung der vorgeschriebenen Qualität verpflichtet und werden einmal jährlich durch den MDK im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen in Form einer Qualitätsprüfung überprüft.

Bei der letzten Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen am 19./20.11.2019 wurden Mängel festgestellt, denen wir  sehr selbstkritisch begegnet sind. In der Analyse haben wir mit dem gesamten Team die Schwerpunkte ausgewertet und umgehend Maßnahmen ergriffen, die sowohl den  Verfahren und Standards des zentralen Qualitätsmanagements unseres Kreisverbandes als auch die  gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen.

Wir bedauern, dass die Standards des Qualitätsmanagements nicht in allen Punkten umgesetzt wurden, sehen es jedoch gleichzeitig als Herausforderung, damit sich solche Situationen nicht wiederholen. Ganz besonders bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen.

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