Schnupperpraktikum
- Beginn ist in Abstimmung flexibel möglich
- Abschluss einer ehrenamtlichen Vereinbarung
- Dauer in der Regel 1-5 Tage / Abbruch jederzeit möglich – keine Fristen
- Mindestalter 14 Jahre – Genehmigung der Erziehungsberechtigten notwendig
- keine Vergütung durch DRK
Schülerpraktikum
- Abschluss eines Praktikantenvertrages zwischen Schule, Schüler und DRK
- Dauer in der Regel 1-4 Wochen / Abbruch nach vertraglicher Regelung möglich
- wir empfehlen, die Praktika in verschiedenen Einrichtungen durchzuführen, um ein möglichst breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern im sozialen Bereich kennenzulernen
- keine Vergütung durch DRK
Berufspflichtpraktikum
- während der Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger, Erzieher, Heilerziehungspfleger oder im Pflegebereich als Pflegehelfer, Altenpfleger, Ergotherapeut sowie im Rettungsdienst als Rettungs- bzw. Notfallsanitäter) leisten Sie die laut Lehrplan geforderten Pflichtpraktika unter Anleitung eines Praxisanleiter in einer unserer Kindertagesstätten, in unseren ambulanten Diensten oder stationären Pflegeeinrichtungen ab
- Abschluss eines Praktikantenvertrages zwischen Berufsschule, Auszubildenden und DRK
- Dauer lt. Lehrplan in der Regel 2 Wochen bis zu drei Monate
- keine Vergütung durch DRK
Berufsanerkennungspraktikum
- Abschluss eines Berufspraktikantenvertrages zwischen Berufsschule, Auszubildenden und DRK
- Tätigkeit in einer unserer DRK Kindertagesstätten unter Anleitung eines Praxisanleiters
- Zahlung einer monatlichen Praktikantenvergütung von 1.120,- € brutto während eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
