Wer hat Anspruch?
Rechtliche Grundlagen
Welches Kurhaus ist geeignet?
Wir helfen Ihnen gern die richtige Kureinrichtung für sich zu finden.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Neben den Indikationen gibt es wichtige Kriterien für die Klinikwahl:
- bestimmte Therapieformen,
- Kuren zu speziellen Indikationen,
- besondere Angebote der Kinderbetreuung,
- die Größe oder die Entfernung der Klinik.
Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet, solche Wünsche zu berücksichtigen, unterliegen allerdings dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
