Wer hat Anspruch?
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Mütterkur/Väterkur). Es muss eine typische Gesundheitsstörung bei der Mutter bzw. dem Vater vorliegen, für deren Auftreten oder Verschlimmerung typische familienspezifische Kontextfaktoren mitverantwortlich sind. Maßnahmen zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge sind eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Rechtliche Grundlagen
Welches Kurhaus ist geeignet?
Wir helfen Ihnen gern die richtige Kureinrichtung für sich zu finden.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Neben den Indikationen gibt es wichtige Kriterien für die Klinikwahl:
- bestimmte Therapieformen,
- Kuren zu speziellen Indikationen,
- besondere Angebote der Kinderbetreuung,
- die Größe oder die Entfernung der Klinik.
Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet, solche Wünsche zu berücksichtigen, unterliegen allerdings dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Wer übernimmt die Kosten?
Der Antrag
Für die Beantragung Ihrer Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Mütterkur/Väterkur benötigen Sie die ärztlichen Atteste.
Wir empfehlen Ihnen, unsere DRK-Beratungsstellen schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos.
Die Gültigkeit der ärztlichen Atteste ist auf 6 Monate begrenzt, gehen Sie also erst zum Arzt wenn Sie die geplante Kur in näherer Zukunft antreten wollen.
Bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren muss die Mutter / der Vater in jedem Fall kurbedürftig sein. Das mitreisende Kind kann kurbedürftig sein oder es fährt als gesundes Begleitkind mit.
Nach Erhalt der ärztlichen Atteste unterstützen wir Sie, die Kur zu beantragen und helfen Ihnen, sollte Ihre Kur abgelehnt werden.
