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Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) 1990/91 wurde die Sozialpädagogische Familienhilfe als spezielle Form der ambulanten Erziehungshilfen (§§27, 31 SGB VIII) eingeführt. Von Beginn an ist unser DRK-Kreisverband Saale-Orla e.V. in unserem Landkreis an der Etablierung dieser Hilfeform und bei der Schaffung von fachlichen Standards beteiligt.

 

S - Sozial

P - Professionell

F - Familienerhaltend

H - Hilfreich

 

  • Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe

    Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) 1990/91 wurde die Sozialpädagogische Familienhilfe als spezielle Form der ambulanten Erziehungshilfen (§§27, 31 SGB VIII) eingeführt. Von Beginn an ist unser DRK-Kreisverband Saale-Orla e.V. in unserem Landkreis an der Etablierung dieser Hilfeform und bei der Schaffung von fachlichen Standards beteiligt. 

    So soll die Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

    Unsere Familienhelferinnen begleiten und unterstützen die Hilfesuchenden bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Krisen und Konflikten. Die sozialpädagogische Familienhilfe kann von allen Familien freiwillig und kostenlos angenommen werden.

  • Voraussetzung für Hilfeleistung

    Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim örtlichen Jugendamt.

  • Wer wir sind

    Wir sind ein Team von sechs Erzieherinnen und Pädagoginnen mit Erfahrung in der Betreuung und Begleitung von Menschen, die persönliche und familiäre Probleme haben.

  • Was wir tun

    Wir bieten Ihnen ambulante Erziehungshilfe nach dem KJHG §31. Hauptaufgabe der ambulanten Familienhilfe ist die Hilfe zur Erziehung die hauptsächlich in der Familie geleistet wird. Mit den Familien gemeinsam suchen wir Wege und Lösungen für Probleme und Krisen, die sie belasten.

    Unser Angebot ist kostenlos und beruht auf Freiwilligkeit. Alle Mitarbeiterinnen stehen unter Schweigepflicht.

  • Für wen können wir etwas tun

    Für Mütter, Väter, Eltern, Kindern in den Familien, die:  

    • Fragen zur Erziehung ihrer Kinder haben;
    • ich Sorgen machen über die Entwicklung der Kinder in der Familie, in der Schule, im Kindergarten oder in der Freizeit;
    • sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden;
    • Probleme in der Haushaltsführung haben;
    • in besonderen Lebenslagen wie Trennung/Scheidung, schwerer Krankheit oder Tod eines Familienmitgliedes Rat und Unterstützung suchen;
    • eine Krise durchmachen und gemeinsam ihre Situation verändern möchten;
    • Verständigungsprobleme miteinander haben;
    • Motivationsprobleme haben / antriebsarm sind. 

     

    Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei:

    • Fragen zu ihrer Entwicklung (Entwicklungsverzögerungen);
    • Fragen zur Ernährung und Gesundheit;
    • Problemen in der Schule, Ausbildung, Beruf, Freundschaft oder in der Freizeit;
  • Unsere Stärken sind
    • hohe Flexibilität
    • individuell abgestimmte Hilfen
    • freizeitpädagogische Orientierung
    • gute Kalkulierbarkeit der Kosten, da weder Fahrt- noch sonstige Nebenkosten in Rechnung gestellt werden
  • Wir unterstützen durch

    Begleitung im sozialen Umfeld durch:

    • Aktivierung der Fähigkeiten und Stärken in der Familie zum Anfang;
    • Familienunterstützende Maßnahmen;
    • das Herausfinden und Nutzen von Ressourcen im System Familie. 

    Organisatorische Hilfen mit Ämtern und Behörden: 

    • Vermittlung von weiterführenden Hilfen z. B. der Schuldnerberatung
    • Hilfestellung bei Kontakten zur Schule oder den Kindereinrichtungen
    • Beratungen von Hilfeleistungen bei den verschiedenen Ämtern
    • Begleitung zu Ärzten, sozialen Einrichtungen (SPZ)
  • Sozialräume

    Es unterteilen sich unsere Sozialräume wie folgt:

    Sozialraum Pößneck

    Sozialraum Neustadt an der Orla

    Sozialraum Seenplatte/ VG Triptis

    Sozialraum Schleiz

    Sozialraum Tanna/ Gefell/ Hirschberg

    Sozialraum Lobenstein/ Wurzbach

  • Zielsetzung der Hilfeleistung

    Im Mittelpunkt stehen immer das Wohl des Kindes und dessen optimale Entwicklung.
    Ziel ist es, dass das Kind in der Familie verbleibt und dort in bekannter Umgebung aufwächst.

    Wir leisten mit unserer Arbeit, Hilfe zur Abwendung und Bewältigung von Krisen und Problemlagen. Dabei formulieren die Familien das Hilfeziel selbst und die Lösungen werden mit und in der Familie erarbeitet.

    Die Hilfe ist individuell und flexibel auf den Bedarf zugeschnitten. 

  • Kontakt

    Hauptstelle

    DRK Familienzentrum

    Rudolph-Breitscheitstr. 6a

    07907 Schleiz

     

    Außenstelle Pößneck

    DRK Familienhilfe

    Schuhgasse 12

    07381 Pößneck

     

    Außenstelle Bad Lobenstein

    DRK Familienhilfe

    Ernst-Thälmannstr. 5

    07356 Bad Lobenstein

Hier können Sie sich über unsere andere Hilfeleistung, der Systemischen Familienhilfe, informieren.