schwangerschaftsberatung-header.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Unsere DRK Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind staatlich anerkannt und berechtigt, den Beratungsschein im Rahmen der Pflichtberatung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch (gemäß § 218/219 StGB und § 5,6 SchKG) in Deutschland auszustellen.

Die Beratung ist kostenfrei und wird ergebnisoffen geführt.  Ihren Wunsch entsprechend beraten wir Sie gern anonym. Lediglich für die Ausstellung des Beratungsscheines wird ein Lichtbildausweis benötigt.

Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie alle Informationen, die im Zusammenhang mit Ihrer Situation wichtig sind (Methoden und rechtlicher Rahmen zum Schwangerschaftsabbruch, Möglichkeiten der Adoption, Pflegschaft und Vertrauliche Geburt in Deutschland). Zum Anspruch auf gute Beratung und Begleitung gehört für uns auch die Nachbetreuung nach einem möglichen Schwangerschaftsabbruch, sofern Sie es wünschen.