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Meldestelle für Hinweisgeber

Hinweise abgeben - das sollten Sie beachten!

Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, das der Hinweis so konkret wie möglich ist.

 

Dazu beachten sie die folgenden fünf Fragen:

-Wer? - Um wen geht es? Wer ist betroffen?

-Was? - Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts

-Wann? - Wann war der Vorfall?

-Wie? - Wie hat sich der Vorfall ereignet? Wie oft ist der Vorfall passiert?

-Wo? - Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgeberschutzgesetz zum download

Nutzen Sie das Kontaktformular für Ihren Sachverhalt.